Neben der Schadenshaftung gegenüber Dritten, zum Beispiel als Folge eines Zusammenstoßes, läuft der Schifffahrtsunternehmer auch das Risiko, für eine, auch wenn nur zeitlich begrenzte Nichteinsatzfähigkeit des Bootes haftbar gemacht zu werden. P & I steht dabei für die englischen Begriffe Protection und Indemnity, d.h. Schutz und Entschädigung. Unter Protection wird dabei Schutz vor Haftung des Schiffeigentümers verstanden. Indemnity bezieht sich auf die Haftung, welche durch die Nichteinsatzfähigkeit des Bootes entsteht.

Eine P&I-Versicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die Police deckt Ereignisse, die normalerweise nicht unter den Versicherungsschutz fallen oder unzureichend versichert sind, ab.

Die Versicherung gewährleistet einen Versicherungsschutz für (allerdings nicht beschränkt auf):

  • Personenschäden und / Tod von Besatzungsmitgliedern, Passagieren und Dritten an Bord
  • Verlust oder Beschädigung der Ladung
  • (Öl)-Umweltverschmutzung
  • Hebung und Entfernung des Wracks
  • (extrem starker) Zusammenstoß mit anderen Schiffen sowie Beschädigung von feststehenden und schwimmenden Objekten
  • Abschleppen
  • Eigentum an Bord

Im Prinzip können wir Ihnen alle Deckungen anbieten, wenn gewünscht. Sprechen Sie einfach mit uns, damit wir zusammen prüfen können, ob ein P&I-Paket für Sie von Nutzen ist.