CE-Kennzeichnung
In den „Europäische Richtlinien für Sportboote“ ist die sogenannte CE-Kennzeichnung ausgelegt. Dabei handelt es sich um vier Kategorien, die die Anforderungen beschreiben, welche ein Fahrzeug abhängig vom Fahrwasser erfüllen muss.
Kategorie A, Ozean: Wasserfahrzeuge, die für größere Entfernungen und die für Windstärken von über 8 auf der Beaufort-Skala und für Wellen von über 4 Metern Höhe konzipiert wurden.
Kategorie B, Meer: Für Seereisen entworfene Wasserfahrzeuge, die für Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala und einer Wellenhöhen von bis zu 4 m zugelassen sind.
Kategorie C, Küste: Für das Fahren in Küstengewässern, Flussmündungen, Buchten, Seen und Flüssen bis einschließlich der Windstärke 6 auf der Beaufort-Skala und einer Wellenhöhe von bis zu 2 Metern.
Kategorie D, Geschützte Gewässer: Entworfen für das Fahren auf kleinen Seen und Flüssen, geschützten Küstengewässern, Kanälen u.ä., wo Windstärke 4 auf der Beaufort-Skala und Wellen von etwa 0,3 bis 0,5 Metern nicht überschritten werden.